HDE warnt vor Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie läuft am 7. Juni 2026 ab. Bislang hat kein EU-Mitgliedsland diese beispiellos bürokratische und folgenschwere Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das federführende BMBFSFJ will in Kürze einen Referentenwurf dazu vorlegen. Der HDE fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Richtlinie zu überdenken. Deutschland befindet sich in der schwersten Wirtschaftskrise seit 20 Jahren, die Jobverluste sind über alle Branchen hinweg massiv.

Zudem verfüge Deutschland seit 2017 über ein umfassendes Entgelttransparenzgesetz, so dass auch keine Schutzlücke erkennbar ist. Gleichzeitig dränge aber der enorme Reformstau in allen Zweigen der Sozialversicherung, der dringend aufgelöst werden müsse, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Das muss jetzt Priorität haben. Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie „on top“ würde die Wirtschaft und auch das Land überfordern und käme damit zur denkbar schlechtesten Zeit, so HDE-Geschäftsführer für Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik Steven Haarke.

Eine Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie würde durch massenhaft neue Prüf- und Berichtspflichten zu einem wohl historischen Bürokratieaufwuchs für Unternehmen führen, hinzu kommen die Rechtunsicherheiten für Unternehmen, die mit dieser hochkomplexen Richtlinie zwangsläufig verbunden wären. Schweden hat kürzlich bekannt gemacht, die Richtlinie gar nicht erst umzusetzen. „Das ist mutig und in diesem Fall auch richtig. Diese Entschlossenheit würde man sich auch von Deutschland wünschen“, sagt Haarke.

Zudem schade die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wegen der traditionell starken Tarifstrukturen keinem anderen Wirtschaftsstandort in der EU so sehr wie Deutschland, erläutert Haarke. Denn die in Deutschland sogar verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie würde dadurch unnötig noch weiter unter Druck geraten. Dies wäre extrem kontraproduktiv und stünde auch im krassen Gegensatz zu der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der Tarifbindung. Denn Tarifverträge sind immer das Ergebnis kollektiver, gleichberechtigter Verhandlungen der Sozialpartner und damit unstrittig ein sehr wertvoller Beitrag auch für Entgeltgerechtigkeit. Sollte es trotz dieser gravierenden Bedenken dennoch zu einer Umsetzung der Richtlinie kommen, fordert der HDE zumindest mehrjährige Übergangsfristen für die Privatwirtschaft und eine verlässliche Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Regelungen insgesamt.

Quelle: HDE

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