Dem Vorstand obliegt die Leitung und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Verband gestellten Aufgaben unter Beachtung der Satzung und der Beschlüsse seiner Organe.
Dem Vorstand obliegt die Leitung und ordnungsgemäße Erfüllung der dem Verband gestellten Aufgaben unter Beachtung der Satzung und der Beschlüsse seiner Organe.