Die Mindestlohnkommission hat in Ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen: Zum 01.01.2026 13,90 Euro, zum 01.01.2027 14,60 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.
„In einer wirtschaftlich angespannten Lage – der Einzelhandel befindet sich seit Jahren in einer Phase der Stagnation – ist eine derart starke Anhebung nur schwer verkraftbar. Es ist zu befürchten, dass erhebliche Arbeitsplatzverluste drohen, da sich viele Stellen unter diesen Bedingungen für Arbeitgeber wirtschaftlich nicht mehr rechnen. Löhne müssten sich aus der Produktivität und finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen ergeben – nicht durch politische Eingriffe“, so Alexander B. Jentsch, neuer Vorsitzender des Einzelhandelsverbands Bonn Rhein-Sieg Euskirchen.
Die geplante Mindestlohnerhöhung greift tief in die bestehenden Tarifstrukturen ein und stellt die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie infrage. Gleichzeitig steigt der Preisdruck auf die Unternehmen, ohne dass Beschäftigte real von mehr Kaufkraft profitieren.
„Dies gefährdet nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, sondern setzt insbesondere mittelständische Betriebe durch höhere Lohnnebenkosten zusätzlich unter Druck. Wir warnen in diesem Zusammenhang auch vor einer zunehmenden politischen Einflussnahme auf die Mindestlohngestaltung. Um wirtschaftlich tragfähige und verlässliche Entscheidungen zu gewährleisten, müsse die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission unbedingt gewahrt bleiben“, so Alexander B. Jentsch.