Am gestrigen Montag, den 13. September 2021, hat die NRW-Landesregierung in einer Pressekonferenz und anschließender Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen startet und insgesamt 12,3 Milliarden Euro bereit stehen. Im Folgenden fassen wir die aktuell bekannten Informationen laut Pressemitteilung für Sie zusammen:

„Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie zeitnah unter http://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.“

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

• Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

• Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

• Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:

1. die Kosten

• zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,

• zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen

• sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude – einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,

2. die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
3. die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
4. die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
5. in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.

• Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.

• Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.

• Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Aufbauhilfen für Unternehmen

• Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.

• Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:

o Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend

o Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.

o Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

• Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

• Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.

• Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.

• Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.

• Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

• Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.

• Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.

• Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

• Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

• Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:

• Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.

• Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.

• Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Abfallentsorgung:

• Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.

• Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.

• Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

• Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.

• Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Grundsätzliches zum Antragsverfahren

Anträge können vom 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages gestellt werden. Die Zuordnung zu der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erfolgt automatisch über das Online-Antragsportal. Link zum Online-Förderportal, den Online-Antrag als Muster sowie weitere Informationen finden Sie auf http://www.mhkbg.nrw Änderungsanträge sind unter Beifügung der notwendigen Unterlagen insbesondere möglich, wenn sich nach Erlass des Leistungsbescheids die im Gutachten festgelegte Schadenssumme unvorhergesehen und ohne Verschulden der Leistungsempfängerin der des Leistungsempfängers erhöht. Diese sind bis zum 30. Juni 2023 zu stellen. Diese Erhöhung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen gutachterlich zu bestätigen. Ein erneutes Tätigwerden der Sachverständigen oder des Sachverständigen ist nicht förderfähig.“

Auf der Webseite http://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe finden Sie außerdem ein umfangreiches FAQ, dass Fragen zu geschäftlichen wie privaten Sachverhalten abdeckt. Das FAQ für Unternehmen folgt laut Webseite in Kürze. Sobald wir nähere Informationen haben, geben wir diese unmittelbar an Sie weiter.