Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie, hier eine kurze Übersicht über aktuelle Regeln und Einschränkungen in unserem Verbandsgebiet.

Bonn:

Nach Berechnung der Stadt Bonn liegt der Corona Inzidenzwert seit 4. August stets über 35,1 (aktuell, am 12.08, beträgt der Inzidenzwert 54,6). Demnach gilt in Bonn ab Freitag die Inzidenzstufe 2.

Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass die Zahl der Kunden auf zehn Quadratmeter pro Person begrenzt wird. Ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gelten 20 Quadratmeter pro Person. Einschränkungen für die Gastronomie sind unter anderem der Negativtestnachweis (Genesene und Getestete benötigen keinen Testnachweis) für die Innengastronomie sowie Platzpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Rhein-Sieg Kreis und Euskirchen:

 Im Rhein-Sieg Kreis und Euskirchen gilt nach wie vor die Inzidenzstufe 1. Der aktuelle Inzidenzwert im Rhein-Sieg Kreis beträgt 33,3 und in Euskirchen 32,5. Für den Einzelhandel gilt eine Personenbeschränkung von einer Person pro 10 Quadratmeter. Außen- und Innengastronomie sind ohne Test erlaubt.

 

Wie bereits in der Vergangenheit gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Im Freien auf Märkten, im Umfeld geöffneter Einzelhandelsgeschäfte und bei Versammlungen oder Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern.

 

Weitere Einschränkungen und Regeln finden Sie auf folgenden Seiten:

Bonn: Corona-Regeln | Bundesstadt Bonn

Rhein-Sieg Kreis: Die aktuellen Corona-Regeln für den Rhein-Sieg-Kreis | Rhein-Sieg-Kreis

Euskirchen: Informationen und Zahlen ✅ – Kreis Euskirchen – Coronaportal (kreis-euskirchen.de)