Für den Rhein-Sieg-Kreis gilt seit Samstag, 31. Juli 2021, die nächsthöhere Inzidenzstufe, die so genannte Inzidenzstufe 1.

Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient gilt:
Unabhängig von der Größe des Geschäftes ist eine Person pro 10 qm zulässig.

Gastronomie:
Außen- und Innengastronomie sind ohne negative Tests erlaubt, sofern nicht andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung – wie z.B. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum – einen Test erfordern.

Weitere Informationen zu aktuellen Beschränkungen finden Sie hier.