Weitere Lockerungen für Bonn in Aussicht

In Bonn liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert den zweiten Tag in Folge unter der 50er Marke. Sollte dies auch bis einschließlich Montag so bleiben, könnten ab Mittwoch, 16. Juni, weitere Lockerungen in Kraft treten. Für den Einzelhandel bedeutet dies, dass Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, eine Person pro zehn Quadratmeter in ihren Verkaufsraum einlassen dürfen. Die Testpflicht für den Einzelhandel gilt seit Inzidenzstufe unter 100 ohnehin nicht mehr. Für die Gastronomie entfällt die Testpflicht im Außenbereich. Der Innenbereich darf mit Testpflicht betrieben werden.

 

Sachstand im Rhein-Sieg Kreis

Der Rhein-Sieg Kreis weißt einen Sieben-Tages-Inzidenzwert von 15,81 aus (Stand: 14. Juni 2021). Seit mehr als einer Woche gilt im Rhein-Sieg Kreis nun die Inzidenzstufe 1. Unabhängig von der Größe des Geschäfts ist eine Person pro 10qm zulässig. Click & Meet sowie die Testpflicht waren bereits seit der Inzidenzstufe 3 nicht mehr erforderlich.

 

Verlängerung der Zahlungsfrist der Corona-Prämie 

 Das Abzugssteuerentlastungsmodernisierungsgesetzt wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz enthält eine Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfeien „Corona-Prämie“ bis zum 31. März 2022.

 

Regeln für Kurzarbeit verlängert

Der Staat erstattet auch über den 30. Juni hinaus die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit vollständig. Ab Oktober werden die Beiträge dann noch zur Hälfte übernommen, wenn die Kurzarbeit bis zum 30. September angemeldet wurde.