Der Handelsverband Deutschland lehnt einen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit bzw. Homeoffice ab. Das geplante Gesetz sei überflüssig und stelle einen tiefen Eingriff in das Weisungsrecht des Arbeitgebers dar.

Auch einen Erörterungsanspruch sowie eine digitale Arbeitszeiterfassung bei mobiler Arbeit seien wegen der zusätzlichen Bürokratie strikt abzulehnen. „Die Handelsunternehmen haben aktuell genug damit zu tun, die Auswirkungen einer wieder stärker werdenden Corona-Pandemie zu bewältigen. Die Schaffung eines hochbürokratischen neuen Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit käme da zur Unzeit“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Im Übrigen habe die Corona-Krise doch eines ganz deutlich gezeigt: Ist mobile Arbeit bzw. Homeoffice im Arbeitsverhältnis möglich, wird es bereits heute einvernehmlich millionenfach in Deutschland so praktiziert. „Ein Rechtsanspruch gefährdet grundlos das in vielen Betrieben entstandene Vertrauen während der Corona-Krise“, so Genth weiter.

In einem Interview am letzten Sonntag hatte Arbeitsminister Hubertus Heil erstmals konkrete Inhalte seines geplanten Gesetzes vorgestellt. Demnach sollen Beschäftigte u.a. einen Anspruch auf mobiles Arbeiten in Höhe von 24 Tagen pro Jahr erhalten, sofern sich die Tätigkeit dafür eignet und betriebliche Gründe nicht dagegen sprechen. Für darüberhinausgehende Zeiten ist zudem ein Erörterungsanspruch geplant.

Quelle: HDE