Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD und Union darauf geeinigt, dass die Bundesregierung unter bestimmten Umständen gesetzlich tätig wird und ein sogenanntes Lieferkettengesetz vorbereitet.

„Ein Lieferkettengesetz kann nur dann sinnvoll sein, wenn es praxisnah, umsetzbar und vor allem wirksam ist“, so Genth. Unabhängig von gesetzlichen Grundlagen arbeiteten deutsche Unternehmen seit Jahren in den globalen Lieferketten nach hohen Standards. „Die Unternehmen analysieren mögliche Risiken in den Lieferketten, ergreifen spezifische Maßnahmen und kommen damit bereits heute ihren Sorgfaltspflichten nach.“ Sie leisteten durch ihre lokale Präsenz wesentliche Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung an Auslandsstandorten.

Aufgrund der Komplexität der einzelnen Wertschöpfungsketten sind die Herausforderungen aber erheblich. So beziehen die Handelsunternehmen täglich eine Vielzahl an Produkten aus der ganzen Welt. Ein Lieferkettengesetz, dass die globalen Wertschöpfungsketten umfassen würde, wäre gerade für den Handel eine kaum lösbare Herausforderung. Bis zu 300 000 Artikel sind im Durchschnitt auf Unternehmensebene gelistet, die auf ihre menschenrechtliche Risikorelevanz geprüft werden müssten. Dabei geht es nicht nur um Monoprodukte, wie z. Bsp. Bananen sondern gerade auch um komplexe Produkte wie Elektrogeräte oder Spielzeug, die in ihren Einzelteilen mit eigenen Wertschöpfungsketten aus verschiedenen Herkunftsländern und Erzeugerebenen kommen und wiederum risikorelevant sein könnten. „So eine umfassende Unternehmensverantwortung ist nicht leistbar, schafft nur Bürokratie und hilft den Menschen vor Ort in den Herkunftsländern nicht weiter“, so Hauptgeschäftsführer Genth.

Quelle: HDE