Seit dem 01.01.2019 bestehen nicht nur für Hersteller, sondern auch für Händler, die eine Verpackung erstmals in Verkehr bringen neue Pflichten: Sie müssen sich gebührenpflichtig an einem dualen System beteiligen und zusätzlich bei einer Kontrollinstanz registrieren. Das gilt gleichermaßen für große wie für kleine Betriebe, d.h. auch kleinere Schuh- oder Textilgeschäfte, Kioske und Tabakfachgeschäfte können verpflichtet sein!

Im Kurzseminar am

Donnerstag, 11. April 2019, 11.00 – 13.00 Uhr,
im Verbandshaus Dortmund,
Prinz-Friedrich-Karl-Straße 26, 44135 Dortmund,

erfahren Sie anhand anschaulicher Beispiele, unter welchen Umständen sich Händler lizensieren und registrieren lassen müssen. Der Referent Alexander Streit von e-quadrat technische Beratung wird auch darüber informieren, wie Sie als Abfallerzeuger von der neuen Gewerbeabfallverordnung gegebenenfalls sogar noch profitieren können.

Bitte melden Sie sich verbindlich unter anmeldung@hv-wm.de bis zum 08.04.2019 an.

Die Teilnahme kostet für Verbandsmitglieder 30,- EUR inkl. MwSt. – bei mehreren Teilnehmern aus demselben Mitgliedsunternehmen bezahlt jede weitere Person 20,- EUR inkl. MwSt. Nichtmitglieder zahlen 50,- EUR inkl. MwSt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine kostenlose Stornierung Ihrer Anmeldung nur bis zum 08.04.2019 möglich ist; danach fallen die Seminarkosten vollständig an.